
Seit dem 1. Januar 2009 sind alle Zigarettenautomaten technisch auf das gültige Jugendschutzgesetz umgerüstet worden. Seiher können dort nur noch über 18-Jährige Zigaretten ziehen. Die aufgerüsteten Zigarettenautomaten verfügen über ein spezielles Lesegerät, das das auf dem Chip der Kontokarte hinterlegte Altersmerkmal überprüft. Es wird lediglich ein Merkmal „über 18 Jahre“ ausgelesen.
Welche Karten können verwendet werden?
Bankkarten mit einem goldenen Chip haben in der Regel bereits ein Altersmerkmal auf dem Bargeld-Chip. Besitzer von Bankkarten, auf denen sich kein Jugendschutzmerkmal befindet, können sich dieses bei ihrem Kreditinstitut nachrüsten lassen. Neben der Bankkarte haben Käufer an vielen tobaccoland-Automaten auch die Möglichkeit, sich mit ihrem Personalausweis oder dem neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat am Zigarettenautomaten auszuweisen. Bezahlt werden kann entweder direkt per Kontokarte mit Chip oder auch mit Münzen.
Zigaretten nur gegen Altersnachweis
Ob mit Kontokarte, Personalausweis oder EU-Führerschein, grundsätzlich gilt: Nur wer am Zigarettenautomaten sein Alter nachweist, kommt an seine Schachtel. Kinder und Jugendliche werden so vor dem Rauchen geschützt – eine flexible und sichere Jugendschutzlösung.