Track & Trace

Wir sind bereit für Track & Trace

Seit dem 20. Mai 2019 ist jeder Wirtschaftsteilnehmer, vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der ersten Verkaufsstelle, im Rahmen der europäischen Richtlinie TPD2 verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und „Tabak zum Selberdrehen“ (ab 20.05.2024 auch für sämtliche anderen Tabakprodukte) in der gesamten Europäischen Union sicherzustellen. Dieser Prozess wird auch „Track & Trace“ genannt. Für jede dieser Packungen sollen dann zwei Fragen beantwortet werden können: Woher kommen sie? Welchen Weg sind sie gegangen? Damit soll der Zigarettenschmuggel eingedämmt werden.

Was bedeutet das für Sie als unsere Kunden?

Nichts. Für Sie ändert sich nichts.

Denn tobaccoland ist für Sie weiter der zuverlässige Partner, der das für diese Anforderungen notwendige hochkomplexe System auf Basis seiner jahrelangen IT-Entwicklungserfahrungen aufbaut und betreibt. Sie brauchen sich um die Umsetzung der Rückverfolgbarkeit nicht zu kümmern, denn tobaccoland übernimmt die Beantragung der ggf. erforderlichen Codes (EOID/FID). Zudem bleiben bis zur Aushändigung der Ware an den Käufer die Tabakwaren komplett in unserem Prozess. Auch bei Preisumstellungen oder Veränderungen der Packungsinhalte haben Sie keinerlei Probleme zu befürchten, denn auch das ist unser Job – wir tauschen die Ware dann wie bisher auch am Automaten aus.

Häufig gestellte Fragen

Warum wird ein solches System eingeführt?
Ziel der Europäischen Union (EU) ist es, den illegalen Handel mit Tabakwaren einzudämmen.

Wann ist das verbindliche Start-Datum von Track & Trace (T&T)?
Seit dem 20.05.2019 müssen alle Warenbewegungen an ein EU-weites IT-System gemeldet werden.

Gibt es Übergangszeiten?
Ja. Bis zum 20.05.2020 darf noch Ware ohne Codierung im Umlauf sein, danach nur noch Ware mit Codierung, dem sogenannten Unique Identifier (UI).

Kann tobaccoland die Kunden ab Mai 2019/2020 noch beliefern?
Ja. tobaccoland kann dank jahrelanger IT-Entwicklungserfahrung das notwendige System aufbauen.

Sind davon nur Zigaretten betroffen oder auch Tabakwaren?
Im ersten Schritt sind Zigaretten und Tabak „zum Selberdrehen“ betroffen.

Was muss der Kunde von uns tun, der einen Automaten oder ein Warenausgabesystem von tobaccoland in seinem Objekt platziert hat?
Gar nichts. tobaccoland übernimmt die vollständige Umsetzung des Systems.

Kann es zu Preiserhöhungen kommen?
Dazu kann man derzeit nichts sagen, weil die Preise von den Herstellern vorgegeben werden.

Was passiert mit Ware ohne Codierung in den bei den Kunden aufgestellten Automaten und Warenausgabesystemen?
tobaccoland ist für den Warenbestand und die Sicherstellung von T&T verantwortlich und wird dafür sorgen, dass sich ab 20.05.2020 keine Ware mehr ohne Codierung in den Automaten und Warenausgabesystemen befindet.

Müssen sich die Kunden um eigene Nummern oder Codierungen kümmern?
Im Rahmen des Standardautomatenprozesses von tobaccoland ist tobaccoland für die Einholung der Nummern verantwortlich. Die Kunden müssen sich um nichts kümmern. In besonderen Einzelfällen wird tobaccoland auf die Kunden zugehen, um für diese solch eine Nummer beantragen zu können.

Was bedeuten die vielen Codierungen und Nummern?
EOID = Economic Operator ID. Jedes Unternehmen, das in Zukunft Tabak verkaufen will, benötigt solch eine Nummer zur Identifikation des Unternehmens.
FID = Facility Identifier Code. Jeder Standort (Lager/Verkaufsstelle/Automat usw.) eines jeden Unternehmens benötigt solch eine Nummer.
UI = Unique Identifier. Jede Packung wird eine EU-weit einmalige Nummer erhalten, diese wird bei der Herstellung aufgebracht.
Aggr. UI = Aggregierte Unique Identifier. Mehrere Codes von mehreren Packungen können beispielsweise zu einem Aggr. UI (Stange/Karton) zusammengefasst werden. Hierbei geht es um die leichtere Handhabung innerhalb der Lieferkette (Ware muss gescannt werden).

Wo und ab wann kann man solche Nummern beantragen? Wer gibt sie den Kunden?
Diese Nummern kann man nur mit Hilfe einer komplexen IT-Systematik beantragen. tobaccoland wird hierzu voraussichtlich ab März 2019 in der Lage sein.